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Ausweise / Bestätigungen / Identitätskarten / Pass

Zuständiges Amt:Einwohnerkontrolle

  • Heimatschein
Der Heimatschein wird von Ihrer Heimatgemeinde ausgestellt. Wer nicht in der Heimatgemeinde Wohnsitz nimmt, muss den Heimatschein bei der derzeitigen Wohngemeinde deponieren.

  • Wohnsitzbestätigung Wer in einer Gemeinde, die nicht die Heimatgemeinde ist, eine Nebenniederlassung (z.B. bei Wochenaufenthalt) gründet, gibt die Wohnsitzbestätigung auf der Gemeindeverwaltung ab. Die Wohnsitzbestätigung wird von der Gemeinde ausgestellt, bei welcher der Heimatschein hinterlegt ist. 

  • Bestellung einer neuen Identitätskarte:-persönliches Erscheinen auf der Gemeindekanzlei zur Unterzeichnung des Antragsformulars (Minderjährige oder bevormundete benötigen zusätzlich die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters).
-Mitbringen eines aktuellen den eidgenössischen Richtlinien entsprechenden Passfotos
-Die abgelaufene ID muss am Schalter abgegeben und entwertet werden
-Falls eine ID verloren wurde, benötigen wir einen Verlustschein eines Schweizer Polizeipostens.
Sie werden telefonisch gebeten, Ihre neue Identitätskarte auf der Gemeindekanzlei abzuholen.

Gebühren:

-Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre Fr. 30.00
-Erwachsene Fr. 65.00

Preise bei gemeinsamer Bestellung von ID und Pass:

-Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre Fr. 63.00
-Erwachsene Fr. 128.00


  • Bestellung eines neuen Schweizerpasses:
-persönliches Erscheinen auf der Gemeindekanzlei zur Unterzeichnung des Antragsformulars(Minderjährige benötigen die Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person).
-Mitbringen eines aktuellen den eidgenössischen Richtlinien entsprechenden Passfotos
-Der abgelaufene Pass muss am Schalter abgegeben und entwertet werden
-Falls ein Pass verloren wurde, benötigen wir einen Verlustschein eines Schweizer Polizeipostens.
Sie werden telefonisch gebeten, Ihren neuen Pass auf der Gemeindekanzlei abzuholen.


Gebühren:
-Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: Fr. 55.00
-Erwachsene: Fr. 120.00

Preise bei gemeinsamer Bestellung von ID und Pass:

-Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre Fr. 63.00
-Erwachsene Fr. 128.00

-Weitere Infos siehe unter:
www.schweizerpass.ch
oder
www.apz.gr.ch





  • Verlust der Identitätskarte oder des Passes
Bei Verlust oder Diebstahl der ID oder des Passes, muss dies unverzüglich einer Polizeidienststelle angezeigt werden. Danach kann man die Ausstellung einer neuen ID oder eines neuen Passes beantragen.Taucht ein/e als gestohlen oder verloren gemeldete/r ID bzw. Pass wieder auf, so muss er annuliert werden und darf nicht wieder gebraucht werden, da er auf einer polizeilichen Fahndungsliste erfasst ist.

Verantwortlich Telefon
Mani, Dagmar 081/ 661 12 52

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